Corona-Update per 26. Oktober 2020

Zweite Welle und kantonale Massnahmen: Die Restriktionen sind von Kanton zu Kanton, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde derzeit unterschiedlich. Die einen lassen bei Anlässen nach wie vor 1000 Personen zu, die anderen nur 300 oder gar nur 50.

26.10.2020

Von Michael Hässig, OKV Präsident

Bitte definieren Sie, wenn Sie keine Zuschauer zulassen können oder dürfen, wer mitkommen darf. Wie viele Begleitpersonen pro Reiter oder pro Pferd dürfen mitkommen? Dies ergibt ganz unterschiedliche Zuschauermengen. Sie entscheiden. Es gibt aber Planungsklarheit für die Startenden und für den Organisator.

Es ist meiner Ansicht nach die Solidarität unter den Veranstaltern, dass sich alle an die gesetzlichen Vorgaben halten, egal ob sie davon überzeugt sind oder nicht. Es kann nicht sein, dass gewisse Veranstalter (finanziell) profitieren, indem sie sich nicht an die Weisungen von Kanton und Gemeinde halten, nur weil ihr Anlass in einer Gemeinde stattfindet, wo man davon ausgehen kann, dass die Gemeinde keine Kontrollen durchführt. Wenn dann doch kontrolliert wird und es zu Beanstandungen kommt, schaden diese Veranstalter dem ganzen Pferdesport.

Am 26. Oktober 2020 haben Sie die angepassten Weisungen, der durch den SVPS-Vorstand abgesegneten Richtlinien der Arbeitsgruppe „Veranstaltungen 2020 – Covid-19“ erhalten. Die Richtlinien sind ein, bis Ende 2021 gültiger, Kompromiss. Generell wird der Wunsch nach Rückkehr zum alten System durch eine Umfrage bestätigt und umgesetzt. Einzig das Preisgeld kann noch in den hinteren Rängen einfach abgegeben werden und muss nicht gemäss normalem Reglement, das doppelte Nenngeld sein. Gleichwohl sind die Einflüsse der Pandemie sehr unterschiedlich wahrzunehmen. Daher wurden die Richtlinien immer noch offen gehalten. Die Veranstalter sollen die Richtlinien voll ausnützen dürfen. Es ist aber unkollegial, wenn ohne zwingenden Grund das Nenngeld erhöht und das Preisgeld hingegen herab gesetzt wird. Wie vorgeschrieben, müssen Anpassungen gegenüber den normalen Reglementen, in den Ausschreibungen kommuniziert werden.

Bitte helfen Sie mit, dass wir unseren Pferdesport weiterhin ausüben können. Ob Veranstalter, Teilnehmer oder Zuschauer; bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Vielen Dank. 

Angepasste Weisung des SVPS, gültig ab 01.01.2021 (Stand: 23.10.2020)

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