CoVid-19: Deklaration Schutzkonzept für den Kanton Thurgau

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Kantone am 13. Juli 2020 aufgefordert, ihre Kontrolltätigkeit insbesondere in Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben zu verstärken und vermehrt zu prüfen, ob hinreichende Schutzkonzepte vorhanden sind und diese auch umgesetzt werden.

04.08.2020 ergänzt 09.08.2020 (online Formular)

Organisatorinnen und Organisatoren von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen im Laienbereich und von Sonderveranstaltungen von professionellen Betrieben ausserhalb des Regelbetriebs müssen das Vorliegen und die Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes bestätigen. Die Erklärung ist nur für einmalige oder zusätzliche Veranstaltungen einzureichen, die sich von normalen, regelmässigen Veranstaltungen wie z.B. Wochentrainings, Gottesdienste, Gruppentreffen, Proben usw. unterscheiden. 

Zudem halten wir zur Klärung fest: Es wird keine neue - über die bisherige hinausgehende - Verpflichtung geschaffen, ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Deklarationspflicht betrifft lediglich einen Teil derjenigen Personen und Organisationen, die gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage ohnehin ein Schutzkonzept für ihre Veranstaltung haben müssen. Unabhängig von der Pflicht ein Schutzkonzept zu erstellen, sind bei sämtlichen Veranstaltungen die Regeln gemäss Art. 3 Covid-19-Verordnung besondere Lage einzuhalten.

Wir bitten um exklusive Verwendung der Online-Version, dies verringert den administrativen Aufwand aller Beteiligten.

Deklaration online Formular

Kanton Thurgau 
Departement für Erziehung und Kultur (DEK) Sportamt
Martin Leemann, Amtschef


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