Corona-Update per 19. April 2021

Der Bundesrat hat einen moderaten Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. 

Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber scheinbar vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands nötig und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. 

Dieser moderate Schritt ist für die Regionalverbände, sowie für den SVPS nicht zufriedenstellend. Der OKV wie auch die anderen Regionalverbände und der SVPS sind vom Bundesrat enttäuscht, dass bei der Umsetzung der getroffenen Massnahmen, die Gegebenheiten bei Pferdesportveranstaltungen, nicht berücksichtigt wurden.

Pferdesportveranstaltungen können ab dem 19. April 2021 unter nachfolgenden – unbedingt einzuhaltenden - Bedingungen des SVPS nach Absprache mit dem BASPO durchgeführt werden:

  • Die Veranstaltung muss aufgeteilt werden nach Startern in abgeschlossenen Gruppen zu maximal 15 Personen. Die Resultate mehrerer solcher Gruppen können am Schluss des Tages zu einer Rangliste zusammengenommen werden;
  • Die 15 Reiterinnen und Reiter, welche den Wettkampf in einer Gruppe bestreiten, müssen sofort nach dem Ende ihrer Prüfung/ihres Parcours den Wettkampfplatz verlassen. Es ist nicht zulässig, zu warten oder zuzuschauen. Ansonsten verletzt der Organisator die Vorschriften, wonach aktuell Veranstaltungen nur mit 15 Personen stattfinden dürfen;
  • Zuständig für den Vollzug der Massnahmen sind die Kantone. Die Vorschriften sind rigide. Werden diese nicht eingehalten, so laufen die die Organisatoren Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.

Für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 sowie nationale Kaderathleten gelten wie bisher keine Einschränkungen für Wettkämpfe ohne Publikum, sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen und auch für Kontaktsportarten wie Voltige.

Organisatoren haben zudem Schutzkonzepte für ihre Veranstaltungen zu erstellen. Eine aktualisierte Vorlage wird demnächst im Corona-Dossier des SVPS verfügbar sein und vom OKV wenn nötig kommentiert. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass gem. der Covid-19 Verordnung der Betrieb von Restaurationsbetrieben einschliesslich Takeawaybetrieben während der Veranstaltung nach wie vor verboten ist.

Diese Massnahmen zeigen, dass eine Durchführung von Wettkämpfen zur Zeit kaum durchführbar sind. Die 15er-Regelung gilt demzufolge ab dem Eintreffen auf dem Transporterparkplatz wie auch auf dem Abreitplatz. Im Dressurviereck oder Springplatz spielt die Regelung keine Rolle, da dort einzeln geritten oder gefahren wird. Hingegen muss der Regelung auch bei den Helfern und Funktionären nachgekommen werden. Zudem müssen Zulassungsbeschränkungen umgesetzt werden, was einen grösseren Personalaufwand bedeutet.

Im Freien sind Anlässe mit bis zu 100 Personen erlaubt, Sportanlässe nur mit 15 Personen. Dies entbehrt jeglicher Evidenz. Heisst das nun, dass 15 abgesonderte Reiter und 100 Zuschauer erlaubt sind - oder was? Hier braucht es unbedingt weitere Klarstellungen. In Relation zu den aufgeführten Lockerungen stellen die neuen Massnahmen eine Verschlechterung der Situation für den Pferdesport dar.

Wir bitten alle Vereine und Veranstalter von Pferdesportanlässen im OKV-Gebiet den Verordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), sowie den Vorgaben von Kantonen und Gemeinden nachzukommen. Sie können die vom SVPS beschlossenen und freigegebenen ausserordentlichen Anpassungen weiterhin anwenden. Ich bitte Sie, wenn Sie einen Pferdesportanlass planen, immer den Kanton und die Gemeinde zu kontaktieren.

Der SVPS ist zur Zeit in engem Kontakt mit dem VBS, sowie dem BASPO. In Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden versucht der SVPS gemeinsam, unsere Bedürfnisse und Lösungsansätze zu Gunsten der Pferdesportszene zu vertreten. Ziele ist, dass wir bis Ende Woche Änderungen vorantreiben können.

Der OKV, wie auch der SVPS sind sich bewusst, dass die aktuelle Situation unverhältnismässig und unbefriedigend ist. Wir arbeiten gemeinsam mit vollem Engagement und informieren sobald wir mehr wissen. Wir bitten Sie ruhigen Kopf zu bewahren und die unverständlichen Massnahmen zu befolgen, da es dem Pferdesport im Allgemeinen schaden würde, wenn wir uns nicht daran halten. Die Ämter sitzen leider am längeren Hebel.

Bedenken wir, dass der SVPS schon das Pferdebewegen dank der Berufung auf das Tierschutzgesetz während der ersten Welle letztes Jahr durchsetzen konnte. Damit ist ersichtlich, dass der SVPS alles unternimmt, was realistisch möglich ist.

Realistisch gesehen sehe ich wenig Hoffnung auf eine Öffnung, welche Pferdesportanlässe derzeit ohne grosse Einschränkungen ermöglichen. Wahrscheinlich müssen wir bis Ende Mai 2021 warten, bis sich die Situation zu unseren Gunsten ändert.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Hässig, OKV-Präsident

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