OKV-Situation CoViD-19

Begleitschreiben des Präsidenten Michael Hässig zu den Lockerungsmassnahmen des SVPS.

OKV-Situation CoViD-19 per 1.3.21

Zweite Weisung «Veranstaltungen 2021 – Covid-19» 

Stand: 03.03.2021, gültig für Veranstaltungen ab 08.03.2021

Der Bundesrat hat neue Massnahmen getroffen, um einer 3. Welle der CoViD-19- Pandemie entgegenzuwirken. Gleichzeitig wurden aber auch angekündigt, dass die derzeitigen restriktiven Massnahmen gelockert werden, sofern es die Situation erlaubt. Ich bitte alle Vereine und Veranstalter von Pferdesportanlässen im OKV-Gebiet den Verordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie den Vorgaben von Kantonen und Gemeinden nachzukommen. Sie können die vom SVPS beschlossenen und freigegebenen ausserordentlichen Anpassungen anwenden.

Für die „Arbeitsgruppe Veranstaltungen“ war es schwierig vorauszusehen, wann und welche Lockerungen kommen. Eine Lösung, welche alle zufrieden stellt, war nicht in Sicht. Angebot und Nachfrage an Pferdesportveranstaltungen sind nicht mehr dieselben wie vor der Pandemie. Ziel unserer Arbeitsgruppe war, Regelungen zu treffen, welche bei verschiedenen Lockerungsstufen anwendbar sind. Es ist unwahrscheinlich, dass alle Restriktionen auf einmal aufgehoben werden. Es ist mit einer schrittweisen Lockerung zu rechnen. Zudem können die Lockerungen von Kanton zu Kanton anders ausfallen. Daher bitte ich Sie, wenn Sie einen Pferdesportanlass planen, immer den Kanton und die Gemeinde zu kontaktieren. Persönlich rechne ich vor Ende Mai nicht mit einer pferdesporttauglichen Lockerung. Um einen Pferdesportanlass durchführen zu können, müssen 300 Personen auch mit Restriktionen zusammenkommen können. Speziallösungen sind natürlich auch mit weniger Personen auf einem Platz machbar.

Der OKV wollte eigentlich zurück zum alten System. Die Arbeitsgruppe musste einen Kompromiss finden, da die Wünsche verschieden waren. Mit den nun vorliegenden Regelungen empfehle ich Ihnen, die Ausschreibungen eher restriktiv anzuwenden und dann in der Nachnennphase nach Ihren Wünschen zu öffnen. Machen Sie Gebrauch von den verschiedenen Möglichkeiten, Ihren Anlass einzuschränken. Theoretisch können Sie eine Prüfung nur für Schimmel ausschreiben...

 

Mir stinkt’s auch, aber da müssen wir Wohl oder Übel durch.

 

Mit freundlichen Grüssen

Michael Hässig, OKV-Präsident


Hier gehts zum Beitrag vom SVPS

4. März

 

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