Massnahmen des OKV anlässlich des Herpesvirus

Der Präsident nimmt Stellung zum Ausbruch des EHV-1  und erläutert das weitere Vorgehen für OKV- Anlässe.

Ausbruch von Herpesvirus-Epidemie in Valencia Februar 2021

Nachdem bei einem Grossturnier in Valencia (ESP) im Februar 2021 eine eher aggressive Variante von EHV-1 mit etlichen Todesfällen ausgebrochen ist und 400 von 700 Pferden den Ort des Geschehens fluchtartig verlassen haben und unter anderem in die Schweiz zurückgekehrt sind, hält der OKV folgendes fest, nachdem etliche Fragen an uns herangetragen wurden:

Pferde, welche von Valencia zurückgekommen sind und Pferde, welche in Stallungen stehen, wo sich rückkehrende Pferde aus Valencia befinden, sind für 28 Tage ab heute von der Teilnahme OKV-Anlässen ausgeschlossen. Dies gilt für Kurse, Trainings und OKV-Prüfungen, sofern diese unter den gegebenen CoViD-19-Massanmen des Bundes überhaupt stattfinden.

Damit wollen wir sicherstellen, dass der OKV nicht zur Verbreitung von EHV-1 beiträgt. Da die Inkubationszeit bis zu 14 Tage dauern kann, sind nach 28 Tagen alle vorhandenen Infektionen klinisch sichtbar. Pferde sind vor dem Auftreten von Symptomen nichtansteckend. Damit können wir auch die Sicherheit der teilnehmenden Pferde, welche nicht im Ausland waren, gewährleisten. Impfen zum jetzigen Zeitpunkt nützt nichts, da der Impfschutz erst nach 5 Wochen gegeben ist und sich bis dann alle klinischen Fälle manifestiert haben. Die Impfung nützt auch nur, wenn alle Pferde in einem Stall geimpft werden, weil nur eine Herdenimmunität effektiv ist.

Es ist den Vereinen überlassen, für alle anderen Pferdesportprüfungen ähnliche Verfügungen auszusprechen. 

Mit freundlichen Grüssen

Michael Hässig, OKV-Präsident


4. März 2021

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