Corona-Update per 24. Juni: Pferdesportveranstaltungen

Weitere und wichtige Lockerung für Pferdesportanlässe. Am Mittwoch hat der SVPS über die neuen, gelockerten Massnahmen von Swiss Olympic informiert.

25.06.2020

Von Michael Hässig

Als Quelle dienen folgende Informationen des SVPS:

https://www.fnch.ch/de/Pferd/Aktuell/Alle-News-1/Groessere-Pferdesportveranstaltungen-sind-wieder-moeglich-aber-mit-Abstand.html und https://www.fnch.ch/Htdocs/Files/v/9000.pdf/Pferd/Medienmitteilungen/SO_Corona_A3_Verhaltensregeln_DE_220620_Ansicht.pdf

Für den Pferdesport heisst dies, dass theoretisch maximal 1000 Zuschauer und 1000 Reiter mit ihren Betreuern an einem Pferdesportanlass unter Einhaltung des 1.5 m Abstand zugelassen werden können. Dann müssen aber Reiter und Betreuer unbedingt von den Zuschauern getrennt werden. Diese Trennung ist jedoch wohl kaum an unseren Pferdesportanlässen umsetzbar, da es dabei auch zweier verschiedener Verpflegungsorte, WC-Standorten, usw. bedürfte. In den meisten Fällen wird die Umsetzung wohl bei 1000 Personen zur gleichen Zeit am gleichen Ort zur Anwendung kommen. Mehr als 1000 Personen, Zuschauer, Reiter und Betreuer, treffen wir nur an wenigen regionalen und nationalen Pferdesportanlässen in der Schweiz an. Zudem gilt: Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Bitte beurteilen Sie die Lage entsprechend.

Wichtig für Veranstalter ist auch, dass der Bundesrat die „ausserordentliche Lage“ am 19. Juni 2020 beendet hat und damit den Vollzug des Epidemiegesetzes wieder in die Hand der Kantone gegeben hat. Die Kantone können die Rahmenbedingungen des Bundes verschärfen, respektive anpassen. Daher empfehlen wir Ihnen, wenn Sie einen Pferdesportanlass planen, unbedingt beim Kanton oder der Gemeinde nachzufragen, was nun für Sie gilt. In jedem Fall benötigen Sie nach wie vor ein Schutzkonzept.

In der Gruppenvoltige, also Sport mit engem Körperkontakt, dürfen die Teams inklusive Longenführer nicht gemischt werden. Ist der Longenführer für mehrere Teams verantwortlich, auch wenn er selber die 1.5 m Abstandsregel einhält, müssen zusätzliche Massnahmen im Schutzkonzept beschrieben werden. Hier sollte die Schutzmaskenpflicht verlangt werden, auch wenn dies zugegebenermassen wenig Stil hat.

Beim Fahren sollte im Konzept angegeben werden, dass die Grooms aus der gleichen Familie des Fahrers sein müssen. So muss nicht auf die 1.5 m Abstandsvorschrift geachtet werden.

Mit diesen Massnahmen können wir den Pferdesport in seinen wesentlichen Elementen wieder vollumfänglich ausüben.

Der Flyer des SVPS ist auch auf der OKV Seite "Service / Downloads / Merkblätter rund ums Pferd" abrufbar.

zurück
nach Oben
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit den Bedingungen unserer Richtlinien für den Datenschutz einverstanden.
  Detail Datenschutzerklärung