Corona-Update vom 27. Mai per 6. Juni: Pferdesportveranstaltungen

Neue Situation per 6. Juni 2020: Der Bundesrat (BR) hat heute, 27. Mai 2020, per 6.Juni 2020 neue Weisungen für Sportveranstaltungen erlassen. Ich bitte Sie, diese neuen Weisungen des BR zu beachten, wie auch die Weisungen des SVPS, wie Pferdesportveranstaltungen nach dem Lockdown durchzuführen sind.

27.05.2020

Von Michael Hässig

Beide Weisungen müssen beachtet werden. Zudem müssen die Veranstalter ein eigenes Schutzkonzept erstellen. Sobald wir dazu neue Informationen des SVPS vorliegen haben, werden wir wieder informieren.  Die Weisungen des SVPS ergeben gewisse Lockerungen bezüglich Ausschreibungen der Prüfungen. Nutzen Sie diese Lockerungen aus. Dabei gilt es zu beachten, dass von allen Anwesenden die Personendaten zu erfassen sind. Ich empfehle Ihnen, diese Daten wenn möglich nur schriftlich (aus Datenschutzgründen) zu erfassen. Geben Sie alle Daten am Schluss der Veranstaltung dem Jury- oder OK-Präsidenten, der die Daten nach 4 Wochen definitiv vernichten wird.

Beachten Sie bitte auch die neuen Abstands- und Ansammlungsregeln. Planen Sie den Zuschauerbereich, die Festwirtschaft und auch den Bereich der Konkurrenten, wo diese zuschauen, sorgfältig und mit genügend Platz. Für das Führen der Festwirtschaft gelten die Schutzbestimmungen der Gastrobranche. Planen Sie so, dass nicht mehr als 300 Personen Ihren Anlass besuchen. Ich empfehle Ihnen, bei vollen Feldern die Anwesenden pro Pferd auf zwei Personen zu beschränken. Auch wenn die Gruppengrösse in der Festwirtschaft von 4 Personen aufgehoben ist, muss weiterhin zwischen den Gruppen ein Abstand von 2 Metern befolgt werden. Bedenken Sie auch bei der Erstellung des Zeitplans, dass Ihre Prüfung womöglich länger dauert als üblich. Wie können Sie eine Parcoursbesichtigung durchführen, ohne die Abstandsregeln zu verletzen? Wieviele Reiter dürfen gleichzeitig auf den Abreitplatz? Die Deutsche FN gibt da 200 m2/Reiter vor. Dies als Anhaltspunkt.

Da ab 30. Mai 2020 Gruppengrössen für Versammlungen bis 30 Personen erlaubt sind, können nun wieder „normale“ Vorstandssitzungen durchgeführt werden.

Ich bin als Springrichter am CS Galgenen im Einsatz. Ich werde Ihnen meine Erfahrungen nach dem Anlass mitteilen und allfällige Empfehlungen hier mitteilen.

Die neusten Erfahrungen haben gezeigt, dass der SVPS nicht in der Lage ist, annullierte Anlässe an einem neuen Datum zu reaktivieren, auch wenn diese online immer noch erfasst sind mit dem Vermerk „abgesagt“. Es genügt also nicht, wenn ich diese Anlässe bewillige. Melden Sie der OKV Aktuarin die neuen Turnierdaten mit den vorgesehenen Prüfungen. Sie wird diese dann wiederum dem SVPS melden.

Bitte teilen Sie meine Einstellung, nutzen wird die neuen Freiheiten durch Reglemente, Weisungen etc. voll aus, aber halten wir uns auch strikt an die Vorgaben. Helfen Sie damit mit, dass es nicht zu einer zweiten Welle mit erneuten Restriktionen kommt, aber auch dass der Pferdesport keinen Imageschaden nimmt.

Ich freue mich sehr, dass der Pferdesport langsam wieder in Gang kommt, auch wenn wir noch weit weg sind von normalen Pferdefesten.  

Tierschutz
In letzter Zeit musste ich feststellen, dass verschiedene kantonale und Bundes-Institutionen den Pferdesport als Aktivität gegen den Tierschutz betrachten. Schauen Sie bitte nicht über derartige Aussagen hinweg, sondern beziehen Sie Stellung, dass wir für einen Tierschutz gerechten Pferdesport einstehen. Extremen Tierschützern können wir es nie recht machen, weil diese den Pferdesport am liebsten ganz verbieten wollen. Legen wir aber klar dar, dass wir uns bei der Ausübung unseres geliebten Sportes mit unseren Partnern, den Pferden, an das Tierschutzgesetz bei der Ausübung unseres geliebten Sportes mit unseren Partnern, den Pferden, halten. 

Im Downloadbereich unserer Homepage finden Sie eine Sammlung an aktuellen Informationen und Empfehlungen (Merkblätter rund ums Pferd). Bezüglich den Lockerungen per 6. Juni 2020 haben wir folgende Merkblätter und Informationen neu aufgeschaltet:

- Info des SVPS bezüglich weiteren Lockerungen für den Pferdesport ab 6. Juni 2020
- Merkblatt des BAG für Lockerungen ab dem 6. Juni 2020
- Lockerung der Massnahmen und mögliche nächste Schritte Stand 27. Mai 2020 (EDI)


 


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