Info: Verhalten an Pferdesportveranstaltungen im OKV Gebiet bezüglich CoViD-19

Die verordneten Massnahmen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sind strikte zu befolgen. Bei Fragen bezüglich Durchführung, Restriktionen und Vorsichtsmassnahmen, sind die zuständigen Institutionen zu kontaktieren.

01.03.2020

Von Michael Hässig, Präsident OKV

Da die Situation sich fast stündlich ändert, gibt der OKV derzeit keine Weisungen heraus. Im Kanton Graubünden sind aktuell Veranstaltungen über 50 Personen untersagt. Dies betrifft somit auch alle Pferdesportanlässe in diesem Kanton. In den meisten anderen Kantonen sind nur Anlässe mit über 1000 Personen untersagt. Dies würde derzeit nur Grossveranstaltungen wie den CS Uster oder Amriswil betreffen. Da diese Anlässe erst an Ostern und danach durchgeführt werden, ist die Situation derzeit noch nicht abschätzbar.

Halten Sie sich auf jeden Fall an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen. Stellen Sie sicher, dass genügend Handwaschgelegenheiten mit Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Stellen Sie genügend Platz für die Zuschauer zur Verfügung, damit dichtgedrängte Menschenansammlungen vermieden werden können. 

Gewisse Kantone verlangen: Die Veranstalter müssen (1.) nachweisen, dass keine Personen an der Veranstaltung anwesend sind, die in den vorangehenden 14 Tagen in einem Covid-19-betroffenen Land (China, Singapur, Südkorea, Iran sowie die Italienischen Regionen Piemont, Lombardei und Venetien) waren sowie (2.) gewährleisten, dass bekannt ist, wer an der Veranstaltung anwesend ist und die Kontaktdaten aller Anwesenden vorhanden sind. Klären Sie bitte als Veranstalter bei den kantonalen Gesundheitsämtern ab, welche Massnahmen zu treffen sind, damit Sie Ihren Anlass durchführen dürfen. Dazu hat jeder Kanton eine Hotline eingerichtet.


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