Vereinsinterne Anlässe

«Nicht als reglementwidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind oder Vereinsveranstaltungen, die ausdrücklich von dem für sie zuständigen Regionalverband bewilligt wurden.»

Da der OKV eigentlich eine liberalere Lösung wollte, aber aus Konkordanzgründen einer Kontrolle zustimmte, wird der OKV dies sehr offen handhaben. Insbesondere hat der OKV die Verantwortlichkeit der Regionalverbände für Vereinsprüfungen gerügt und die Beschränkung der Anzahl eingeladener Vereine und die Anzahl durchzuführender Vereinsprüfungen pro Verein beanstandet. Da der Gegenvorschlag mit diesen Änderungen von der Mitgliederversammlung SVPS genehmigt wurde, sind die Hauptanliegen des OKV realisiert worden.

Der SVPS schreibt weiter: Im Sinne der Antragsteller wird somit die Definition der Vereinsprüfung gelockert, die somit auch klare Vereinsprüfungen für mehrere Vereine genehmigen können. Alle nicht genehmigten Anlässe, die nicht als Training oder Vereinsprüfungen gemäss GR gelten, werden wie bisher als reglementswidrige Veranstaltung behandelt. (Auszug aus dem angepassten GR 1.8 SVPS)

Wir bitten alle dem OKV angeschlossenen Vereine, ihre Ausschreibungen für vereinsinterne Prüfungen an

 vereinsanlaesse@okv.ch 

mit der Ausschreibung und der Angaben zur Kontaktperson des Anlasses zu melden.
Damit ist die Angelegenheit für die Vereine korrekt abgewickelt.

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