Corona-Update per 11. Dezember 2020 - Medienmitteilung SVPS

Der Bundesrat hat heute neue Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Anlagen für den Reitsport sind gemäss Verordnung explizit von den Einschränkungen der Öffnungszeiten von Sportanlagen ausgenommen!

11.12.2020

Wie der SVPS heute in seiner Medienmitteilung informiert, haben die Bemühungen des SVPS und SHP in den letzten Tagen haben Früchte getragen. In der neuen «Covid-19-Verordnung besondere Lage» heisst es unter Artikel 5a wörtlich:

Öffnungszeiten von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben
Folgende öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben: […]

d. Sportanlagen, einschliesslich Fitnesszentren, mit Ausnahme von:    […]   
    3. Anlagen für den Reitsport

Hier geht es zur Medienmitteilung des SVPS.

Der OKV dankt dem SVPS und SHP für ihre erfolgreichen Bemühungen.

zurück
nach Oben
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit den Bedingungen unserer Richtlinien für den Datenschutz einverstanden.
  Detail Datenschutzerklärung