Info: Neue Regelung bezüglich vereinsinterner Anlässe

Die Erinnerung des SVPS zur Definition von sogenannt „Wilden Veranstaltungen“ und den entsprechenden Sanktionen hat zu vielen Diskussionen geführt. Der OKV hat mit Unterstützung des ZKV einen Antrag zur Lockerung bei vereinsinternen Anlässen gestellt. Dieser wurde mit einem Gegenvorschlag des SVPS beantwortet und an der Mitgliederversammlung vom 6. April angenommen.

13.04.2019

Von Claudia Uehlinger

Neu gilt:
«Nicht als reglementwidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind oder Vereinsveranstaltungen, die ausdrücklich von dem für sie zuständigen Regionalverband bewilligt wurden.»

Da der OKV eigentlich eine liberalere Lösung wollte, aber aus Konkordanzgründen einer Kontrolle zustimmte, wird der OKV dies sehr offen handhaben. Insbesondere hat der OKV die Verantwortlichkeit der Regionalverbände für Vereinsprüfungen gerügt und die Beschränkung der Anzahl eingeladener Vereine und die Anzahl durchzuführender Vereinsprüfungen pro Verein beanstandet. Da der Gegenvorschlag mit diesen Änderungen von der Mitgliederversammlung SVPS genehmigt wurde, sind die Hauptanliegen des OKV realisiert worden.

Der SVPS schreibt weiter: Im Sinne der Antragsteller wird somit die Definition der Vereinsprüfung gelockert, die somit auch klare Vereinsprüfungen für mehrere Vereine genehmigen können. Alle nicht genehmigten Anlässe, die nicht als Training oder Vereinsprüfungen gemäss GR gelten, werden wie bisher als reglementswidrige Veranstaltung behandelt. (Auszug aus dem angepassten GR 1.8 SVPS)

Im Jahr 2019 gilt im OKV eine Übergangsregelung. Wir bitten alle dem OKV angeschlossenen Vereine, ihre Ausschreibungen für vereinsinterne Prüfungen an vereinsanlaesse@okv.ch mit der eingescannten Ausschreibung und der Angaben zur Kontaktperson des Anlasses zu melden. Damit ist die Angelegenheit für die Vereine korrekt abgewickelt.

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