Vereinspflicht: Melden von schwarzen Schafen

Im Vorstandsbulletin 2/2017 weisen wir darauf hin, dass der SVPS Startlisten an die Vereinspräsidenten zur Überprüfung schickt, ob die aufgeführten Reiter ihrem Verein angehören. 

19.04.2017

Von Claudia Uehlinger

Im Vorstandsbulletin unter Punkt 1.1. bitten wir die Präsidenten, "schwarze Schafe" nach Bern zu melden. Aufgrund der gemachten Erfahrung eines OKV Mitgliedvereins, muss das vermeintlich, neue Vereinsmitglied vom Verein selber gemahnt werden, bevor der Starter, welcher unter falscher Vereinsangabe gestartet ist, vom SVPS der Sanktionskommission gemeldet wird.

Zitat des SVPS, Nicole Basieux aufgrund der Meldung:

"Besten Dank für Ihre Nachricht. Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) sieht in so einem Fall folgendes Vorgehen vor: Da nur der jeweilige Verein weiss, wer bei ihm Mitglied ist und wer nicht, wird dieser angehalten, den jeweiligen Nichtmitgliedern eine Rechnung zu schicken sowie diese bei Nichtbezahlen zu mahnen – sofern der Verein dieses Nichtmitglied überhaupt aufnehmen möchte.  Sollte eine solche Zahlung des Mitgliederbeitrags respektive Aufnahmeantrags nach zweimaliger Mahnung nicht erfolgen, kann der Reiter an den SVPS gemeldet werden – dies mit Zusendung aller Unterlagen (inkl. der Rechnungen und den beiden Mahnungen). Der Fall wird anschliessend in der Sanktionskommission aufgenommen und behandelt."  

Wir bitten deshalb die Präsidenten unserer Mitgliedsvereine das oben beschriebene Prozedere durchzuführen, damit sich auch die schwarzen Schafe unter Zugzwang sehen. Besten Dank für das Verständnis.


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