OKV ::

Vereine bestimmen im OKV

Jeder Verein, der dem OKV angeschlossen ist, kann im Verband mitbestimmen. Der OKV Vorstand begrüsst Vorstösse, die von der Basis kommen und den Verband in eine erfolgreiche Zukunft führen.

Für die Mitbestimmung der Vereine sind in den Statuten bzw. im Organisationsreglement zwei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen: Der Vereinsantrag und der Sektorantrag.

 

Vereinsantrag zu Handen der DV

Die angeschlossenen Vereine können den Vorstand zur Überprüfung oder Änderung der bestehenden Reglemente oder der Verbandsstrategie verpflichten. Dies erfolgt mittels Antrag an den Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung.

 

Ein Einzelantrag eines OKV Mitglieds wird der Geschäftsstelle zugestellt, die den Antrag an den Vorstand weiterleitet. Der Präsident traktandiert den Antrag für die Vorbereitungssitzung der Dele­giertenversammlung. Der Vorstand formuliert seine Haltung gegenüber dem Einzelantrag und setzt die Mitglieder vor der Delegiertenversammlung über den Inhalt des Einzelantrags und der Haltung des Vorstands in Kenntnis. Der Einzelantrag wird an der Delegiertenversammlung behan­delt und zur Abstimmung gebracht . (vgl. Art. 7 des Organisationsregelements)

 

Sektorantrag zu Handen des Vorstands

Den angeschlossenen Vereinen, Pferdesport- und Zuchtorganisationen steht das Mittel des un­terjährigen Sektorantrags offen. Ein Sektorantrag kann also auch während des Verbandsjahrs formuliert werden; die Antragsteller müssen nicht bis zur DV warten.

 

Jede Sektorversammlung kann mit einfachem Mehr der Anwesenden einen unterjährigen Sektor­antrag zuhanden des Vorstandsausschusses stellen. Der Antrag muss im Protokoll festgehalten werden.

Der Vorstandsausschuss bzw. die zuständigen Ressorts entscheiden, ob ein Antrag an den Gesamtvorstand formuliert wird. Wenn ja, entscheider der Gesamtvorstand über das Anliegen.

 

In jedem Fall werden die Antragssteller über das Resultat informiert. Fällt das Resultat nicht im Sinne der Antragsteller aus, steht diesen immer noch der Weg über den Einzelantrag zu Handen der DV offen. Die DV entscheidet definitiv.

 

Lesen Sie weitere Details in Art. 7 des Organisationsreglements.

 

zu den Statuten und zum Organisationsreglement

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