13.02.2011 - OKV beantragt Abschaffung der Bulletinpflicht

Aufhebung der Bulletinpflicht, Reduzierung der Lizenzgebühren um die Bulletin-Abonnementsgebühr sowie Beibehaltung der Brevetgebühren und Nenngebühren für Ponyprüfungen auf 80 Franken: Dies sind die Anträge des OKV zuhanden der Mitgliederversammlung des SVPS vom 26. März 2011.

OKV beantragt Abschaffung der Bulletinpflicht

 

 

Gestützt auf die am 23. Oktober 2010 verabschiedeten Statuten des SPVS, wie auch gestützt auf die bisher geltenden Statuten stellt der OKV fristgerecht folgende Anträge zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung:

 

 

 

 

1.  „Mit Wirkung ab 1.1.2012 sei die Abonnementspflicht des Bulletins aufzuheben.“

 

2.  „Die jährlichen Lizenzgebühren gemäss Ziff. 3.2. der Gebührenord­nung 2011 seien somit ab 1.1.2012 um die Höhe des Bulletin-Jahresabonnements für Mitglieder zu reduzieren.“

 

3.  „Die jährlichen Brevetgebühren seien gemäss Gebührenordnung 2011 auch ab 1.1.2012 bei CHF 80 zu belassen.“

 

4.  „Die jährlichen Gebühren für Nennungen in PI, PII und PIII seien gemäss Gebührenordnung 2011 auch ab 1.1.2012 bei CHF 80 zu belassen.“

 

Begründung:

Für Bulletin - gegen Bulletin-Pflicht

Der OKV steht hinter dem Bulletin als Mitteilungblatt des SVPS. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation ist er jedoch der Meinung, dass es den Reiterinnen und Reitern freigestellt sein sollte, auf welchem Weg sie sich ihre Informationen beschaffen. Aus diesem Grund it der OKV für die Aufhebung des Bulletin-Obligatoriums.

 

Zuverlässiger, termingerechter, kostengünstiger

Der OKV ist nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren im Bereich der Kommunikation auf Stufe OKV der Ansicht, dass die Kommunikation zwischen SVPS und SVPS-Mitgliedern, Sporttreibenden und Funktionären mit modernen Kommunikationsmitteln – mithin über die Homepage – im Sinne eines Hol-Prinzips zuverlässiger, termingerechter und kostengünstiger möglich ist als über die Printme­dien. Der Vorstand wird bei Annahme des Antrags prüfen müssen, wieweit das Hol-Prinzip im Generalreglement verankert werden muss.

 

Möglichkeit der Planung gegeben

Das SVPS Budget 2011 ist an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Oktober 2010 genehmigt worden und basiert auf der ebenfalls genehmigten Ge­bührenordnung 2011. Eine Annahme der OKV Anträge an der ordentlichen Mitglie­derversammlung vom 26. März 2011 mit sofortiger Wirkung würde die geplanten Ge­schäfte des laufenden Jahres beeinträchtigen oder verunmöglichen. Der Änderung wird deshalb mit Wirkung ab 1.1.2012 beantragt und gibt dem SVPS Vorstand die Möglichkeit der Planung eines ausgeglichenen Budgets 2012 unter diesen Prämis­sen.

 

 

 

>>>  Antrag OKV zuhanden der SVPS Mitgliederversammlung